Ankunft
Für alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden gilt: Sie müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden. Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland geschehen.
Wer sich bereits bei der Einreise als asylsuchend meldet, wendet sich an die Grenzbehörde. Sie leitet Asylsuchende dann an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter.
Wer sein Asylgesuch erst im Inland äußert, kann sich hierzu bei einer Sicherheitsbehörde (zum Beispiel der Polizei), einer Ausländerbehörde, bei einer Aufnahmeeinrichtung oder direkt bei einem Ankunftszentrum oder AnkER-Einrichtung melden.
Registrierung
Alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland als asylsuchend melden, werden registriert. Dies geschieht an sogenannten PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) durch die Bundes- oder Länderpolizei, Mitarbeitende des BAMF in den Außenstellen und Ankunftszentren oder Mitarbeitende der Länder in Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunftszentren.
Hierbei werden persönliche Daten aufgenommen. Alle Antragstellenden werden fotografiert; von Personen ab dem 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke abgenommen.
Die aufgenommenen Daten werden zentral im sogenannten Ausländerzentralregister gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen.
Im ersten Schritt werden die neu aufgenommenen Daten mit bereits vorhandenen Daten des Ausländerzentralregisters sowie den Daten des Bundeskriminalamtes abgeglichen. Unter Anderem wird überprüft, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt. Mit Hilfe eines europaweiten Systems (EURODAC) wird außerdem ermittelt, ob ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte (siehe Prüfung des Dublin-Verfahrens).
Erteilung eines temporären Ausweisdokumentes:
der Ankunftsnachweis
Als Nachweis über die Registrierung erhalten Asylsuchende einen Ankunftsnachweis in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder dem Ankunftszentrum.
Der Ankunftsnachweis weist als erstes offizielles Dokument die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland nach. Und, ebenso wichtig: Er berechtigt dazu, staatliche Leistungen zu beziehen, wie etwa Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung.
Mit der Einführung des Ankunftsnachweises für Asylsuchende erhält die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) eine neue bundeseinheitliche Ausgestaltung, die zudem Sicherheitsmerkmale enthält.